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06.03.2018 | Olaf Thiel

Zentrale Mauterhebung: OBU-Display mit neuer Anzeige

Im Zuge der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen wird das automatische Verfahren auf eine zentrale Mauterhebung umgestellt. Daher entfällt der Mautbetrag auf dem OBU-Display dauerhaft.

Bereits seit Herbst letzten Jahres werden die rund 1,1 Millionen On-Board Units (OBUs) auf die zentrale Mauterhebung umgestellt. Die Umstellung ist bis zum Frühjahr 2018 abgeschlossen. Die Fahrer erkennen eine abgeschlossene Umstellung an der neuen Anzeige auf dem OBU-Display. In der zentralen Mauterhebung ist die Achszahl, das Land, indem sich die OBU befindet und die Gewichtsanzeige >= 7,5 Tonnen zu sehen. Der Mautbetrag fällt weg. Außerdem gibt es kein akustisches Signal mehr beim Durchfahren eines Streckenabschnitts. Die grüne LED zeigt aber weiterhin an, dass die OBU erhebungsbereit ist.

Einige Firmen und Fahrer haben den angezeigten Mautbetrag auf dem OBU-Display jahrelang für die schnelle Abrechnung des Mautbetrages beim Kunden genutzt. Das ist nun nicht mehr möglich.

Warum ist die Mauterhebung nun zentral?

Nach der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen wird das mautpflichtige Streckennetz statt heute circa 15.000 über 50.000 Kilometer mit etwa 140.000 Tarifabschnitten (derzeit 9.000) umfassen. Die digitale Karte dieses deutlich vergrößerten Streckennetzes wird nicht mehr dezentral in den OBUs, sondern zentral im Rechenzentrum vorgehalten. Dort wird es fortlaufend auf den aktuellen Stand gebracht. Die Erhebung und Tarifierung der Maut erfolgt nicht mehr auf der OBU, sondern im Rechenzentrum. Dorthin übermittelt die OBU zeitversetzt und verschlüsselt die Fahrtdaten sowie die mautrelevanten Daten des Fahrzeugs.

Ab Juli 2018 soll es die Maut auf allen Bundesstraßen geben. Die Umstellung auf die zentrale Mauterhebung gehört dazu.

Die neue Verfahrensweise ist notwendig und sinnvoll, weil sich auf den Bundesstraßen vieles schneller und öfter ändert (Baustellen, Durchfahrverbote, Straßensperrungen) als auf Autobahnen. Somit werden die sich permanent ändernden Streckendaten an einer Stelle zentral aktualisiert. Sie müssen nicht mehr mit mehrwöchiger Vorlaufzeit wie bisher dezentral auf die aktuell 1,1 Millionen OBUs aufgespielt werden. Das ist nicht nur schneller und effizienter, sondern angesichts der signifikanten Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes auch betrieblich zuverlässiger. Das liegt letztlich auch im Interesse der Kunden.

OBU-Display bleibt ohne Mautbetrag

Die OBU kennt in der zentralen Mauterhebung aus den genannten Gründen den Mautbetrag nicht mehr. Sie kann diese Information daher nicht mehr wie in der dezentralen Mauterhebung dauerhaft im Display anzeigen.

Kunden-Portal gibt Auskunft

Alle Informationen zu den Fahrten gibt es im Kunden-Portal.

Nach dem Wegfall der bisherigen OBU-Anzeige gibt es alternative Möglichkeiten, die Daten einzusehen. Im Kundenportal stehen in der Rubrik „Nicht abgerechnete Fahrten“ die gewünschten Daten und Angaben spätestens nach 48 Stunden, in der Regel deutlich früher, zur Verfügung. Ein Mindest-Zeitversatz ergibt sich unter anderem daraus, dass die Übermittlung der mautrelevanten Daten von der OBU an das Rechenzentrum aus Gründen des Datenschutzes nicht in Echtzeit erfolgt. Vor Fahrtbeginn können die Fahrer für die Kunden oder die einzelnen Touren Kostenstellen durch Eingabe im Bedienungsmenü der OBU vergeben. So lässt sich in dem oben genannten Zeitfenster im Kunden-Portal die berechnete Maut einfacher zuordnen. Wer bisher das Kunden-Portal noch nicht genutzt hat, findet hier den Weg zur Anmeldung.

Des Weiteren betreibt Toll Collect seit dem 1. Februar 2018 eine kostenfreie App, die für Smartphones und Tablets mit den Betriebssystemen iOS, Android und Windows Mobile zur Verfügung steht. Dabei geben die Fahrer die mautrelevanten Daten (Startzeitpunkt, Strecke, Schadstoffklasse und Achszahl etc.) ein. Sie erhalten so nach wenigen Augenblicken neben der Streckenangabe den fälligen Mautbetrag auf dem Display ihres Smartphones oder Tablets angezeigt. So können sie diesen vor Ort den Kunden gegenüber dokumentieren. Wichtig dabei ist, den letzten Schritt, sprich die Bezahlung, nicht auszuführen, um eine doppelte Entrichtung der Maut für die zurückgelegte Strecke zu vermeiden.

Gibt es einen grundsätzlichen Anspruch auf die Display-Anzeige?

Nein, entsprechend der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Toll Collect GmbH verpflichtet sich das Unternehmen, über Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Kunden Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaftslegung erfüllt Toll Collect mit ihrer periodischen Mautaufstellung gemäß Ziffer 27.1 AGB-TC. Einen hierüber hinausgehenden Anspruch, über die berechnete Maut sofort fahrtgenau informiert zu werden, ergibt sich für die Nutzer aus § 666 BGB nicht.

Kommentare (2)

R. Horn
15.05.2018 18:52

Evtl. entfällt die Anzeige des Mautbetrages auch nur um den Kunden in Unkenntnis zu lassen ob er sich auf einer Mautpflichtigen Strecke befindet. So ist es ungleich schweren Mautfreie Strecken zu wählen, welches ja nicht verboten ist.

16.05.2018 10:07

Hallo,
derzeit sind alle Autobahnen und vierspurige, autobahnähnliche Bundesstraßen mautpflichtig. Ab dem 1. Juli ist es sogar noch einfacher, mautpflichtige Strecken zu erkennen: Dann sind es alle Autobahnen und alle Bundesstraßen mautpflichtig.
Viele Grüße
Stephanie Kunert