Digitaler Tachograph
04.09.2015 | Redaktion Blog

Wichtig nach dem OBU-Einbau

Vor dem 1. Oktober muss bei 7,5-Tonnern mit eingebauter OBU eines beachtet werden: Die Gewichtsangabe des Lkw an der OBU. Den OBU-Einbau übernehmen die Toll Collect-Servicepartner. Sie erklären genau, wie die OBU bedient wird.

Lkw und Fahrzeuge mit Anhängern und einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 7,5 Tonnen zahlen vom 1. Oktober 2015 an Lkw-Maut für die Nutzung des mautpflichtigen Streckennetzes in Deutschland. Bis dahin fahren Fahrzeuge bis 11,99 Tonnen (zGG) mautfrei.

Die OBU richtig einstellen

Hier die Bedienungshinweise für die Gewichtseinstellung herunterladen

Toll Collect empfiehlt Unternehmen sich schon jetzt zu registrieren und beim Servicepartner einen Termin für den OBU-Einbau zu vereinbaren. Danach übergibt der Toll Collect-Servicepartner das Fahrzeug an den Kunden und erklärt die Bedienung des Gerätes. Sofern das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination weniger als 12 Tonnen (zGG) wiegt, muss vor dem 1. Oktober das Gewicht an der OBU richtig eingestellt sein, damit das Bordgerät keine Maut berechnet. Das Einstellen ist ganz einfach: Der Fahrer stellt an der OBU das Gewicht auf kleiner als zwölf Tonnen („<12 t“) und bestätigt die Eingabe mit „OK“. Bei Fahrtbeginn wechselt die LED an der OBU auf „rot“. Wenn der Lkw grundsätzlich mit einem Gewicht unter 12 Tonnen (zGG) unterwegs ist, muss der Fahrer bis zum 30. September 2015 die Einstellung nicht mehr verändern, denn das Gerät übernimmt die Angaben bei jeder Fahrt automatisch. Damit ist sichergestellt, dass das Bordgerät keine Maut erhebt. Mit dem ersten Zündwechsel am 1. Oktober startet die automatische Mauterhebung. Dann leuchtet die LED „grün“.

Nach dem OBU-Einbau automatisch Maut bezahlen

Mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht über 7,5-Tonnen und damit ab 1. Oktober 2015 mautpflichtig

Anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die mit Anhänger die 12 Tonnen (zGG) überschreiten. Damit ist der Lkw mautpflichtig und der Fahrer muss das Gewicht („>=12 t“) und die Achszahl an der OBU entsprechend einstellen. Wird der Anhänger abgenommen, muss der Fahrer die Einstellung wiederum anpassen.

Zusammengefasst heißt das:

  • Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 11,99 Tonnen (zGG) zahlen bis zum 30. September auch mit eingebauter OBU keine Maut. Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger die zwölf Tonnen Grenze überschreitet, muss der Fahrer in der OBU das Gewicht („>=12 t“) und die Achszahl einstellen. Merkblatt für den OBU-Einbau vor dem 1. Oktober.
  • Für Fahrzeuge über 12 Tonnen (zGG) bleibt vor und nach dem 1. Oktober 2015 alles beim Alten.
  • Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen (zGG) müssen auch über den 1. Oktober hinaus keine Maut bezahlen. Achtung: Sollten sie mit Anhänger die 7,5 Tonnen (zGG) überschreiten, müssen diese Fahrzeugkombinationen ab dem 1. Oktober 2015 ebenfalls Maut bezahlen. Sollte eine OBU eingebaut sein, muss das Gewicht entsprechend eingestellt werden („>=7,5 t“).

Sehen Sie in unserem Video, wie der OBU-Einbau abläuft:

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