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01.02.2019 | Olaf Thiel

Gewichtsklasse korrekt einstellen! Strafen drohen!

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2019 neue Tarife für die Lkw-Maut eingeführt. Seitdem ist die Gewichtsklasse ein Parameter für die Höhe des Mauttarifs. Sie muss daher immer aktuell und korrekt eingestellt sein. Für die Lkw mit mehr als 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt das auch für die Achszahl.

Und seit dem 1. Januar wird kontrolliert, ob die Gewichtsklasse und die Achszahl korrekt an den OBUs eingestellt sind. Das gilt sowohl für die automatische Kontrolle mit den Kontrollbrücken und den Kontrollsäulen als auch für die stationäre und mobile Kontrolle, die die Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) übernehmen.

Expertengespräch: Kontrolle der Gewichtsklasse

Die Redaktion des Toll Collect-Blogs hat mit Horst Roitsch, dem Pressesprecher des BAG über die Kontrolle der Gewichtsklasse gesprochen. Hier die drei häufigsten Fragen der Nutzer – mit den ausführlichen Antworten.

Kontrolliert das BAG schon intensiv?

Horst Roitsch: Seit der Tarifumstellung zum 1.1.2019 kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr die korrekte Mauteinrichtung nunmehr auch unter Berücksichtigung der Gewichtsklassen als Parameter für die Mauthöhe der neuen Tarife. Die notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits im vergangenen Jahr geschaffen, sodass sowohl die automatischen Kontrollen als auch die mobilen Kontrollen in bewährter Weise bundesweit zum Einsatz kommen.

Was sind die häufigsten Fehler und Vergehen nach der Tarifumstellung?

Horst Roitsch: Die aktuellen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr zeigen, dass vor allem die Gewichtsklasse nicht immer korrekt eingestellt wird. Überwiegend auffällig werden Fahrzeuge, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18 Tonnen registriert sind. Fahrzeuge, die mit 18 Tonnen (zGG) registriert sind, haben genau diesen Wert auf der OBU gespeichert. Fährt der LKW dann mit einem Anhänger, muss die Gewichtseinstellung auf der OBU angepasst werden. Angezeigt wird „>18 t“. Anschließend ist die Zahl der Achsen auf der OBU anzugeben. Auswählen kann man bis 3 sowie 4 und mehr Achsen. Die gewählten Einstellungen sind mit „OK“ zu bestätigen.

Mit welchen Strafen müssen Fahrer und Unternehmen rechnen?

Horst Roitsch: Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht bei falscher Gewichtsklasse oder falscher Achszahl in der OBU ein Verwarnungsgeld bis zu 40 Euro – gleichermaßen für Fahrzeugfüher, abhängige Beschäftigte und Unternehmer – vor. Die Bußgelder liegen in den beiden Konstellationen für Lkw-Fahrer pro Fall gar bei 120 Euro und für die Unternehmer bei 240 Euro. Mautdelikte können mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden (§10 Absatz 2 BFStrMG).

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