Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://blog.toll-collect.de/ veröffentlichte Website der Toll Collect GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test einer zertifizierten Prüfstelle.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten noch nicht vereinbar. Toll Collect plant eine Überarbeitung des Blogs, mit der die aufgeführten Einschränkungen der Barrierefreiheit behoben werden sollen.
Alternativtexte
Für Bedienelemente, Fotos und Grafiken fehlen Alternativtexte. Umgekehrt haben einige rein dekorative Layoutgrafiken Alternativtexte, obwohl in diesen Fällen darauf verzichtet werden sollte.
Bewegte Inhalte
Die verwendeten automatischen Inhaltswechsel (Karussells) können nicht über ein eindeutiges Bedienelement abgeschaltet werden.
Formulare
Für Felder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, fehlt aktuell eine Autocomplete-Funktion. Fehlermeldungen sind nur temporär sichtbar und nicht allen betroffenen Feldern zugeordnet.
HTML-Strukturelemente
Die Struktur der Überschriften ist aktuell nicht für Screenreader optimiert. Listen sind nicht so ausgezeichnet, dass sie durch Screenreader als solche gelesen werden können.
HTML-Syntax
Die HTML-Syntax ist nicht für Screenreader optimiert.
Kontrast
Das Kontrastverhältnis bei einigen Überschriften, Bedienelementen und Formularfeldern entspricht nicht der Anforderung von 4,5:1.
PDF-Dokumente zum Download
Dokumente, die vor August 2020 erstellt wurden, sind nicht barrierefrei. Bei künftigen erforderlichen Aktualisierungen dieser Dokumente wird auch die Barrierefreiheit sichergestellt.
Sprache
Anderssprachige Wörter sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet.
Tastaturbedienbarkeit
Der Tastaturfokus wird aktuell nicht angezeigt.
Videos
Videos, die vor August 2020 auf dem Blog veröffentlicht wurden, enthalten keine Untertitel. Bei künftigen erforderlichen Aktualisierungen dieser Videos wird auch die Barrierefreiheit sichergestellt.
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2020 erstellt und am 13. Mai 2022 aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere Internetredaktion an.
Toll Collect GmbH
Internetredaktion
10875 Berlin
Telefon: 030-74077-0
E-Mail: online@toll-collect.de
oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.